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Corona-Prämie
(Corona-Bonus) für 2021

22. Dezember 2021 - Bonuszahlungen an ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei (Anmerkung: anzunehmende Frist 15.2.2022)

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Prämie

Bonuszahlungen an ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei (Anmerkung: anzunehmende Frist 15.2.2022)

Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit.

Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.

Auszahlungsmodalitäten:

  • Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
  • Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

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